3. Dezember: Geoblocking-Verordnung tritt in Kraft

Rund ein Drittel aller Online-Shops hat in der Vergangenheit Geoblocking betrieben, was zumindest in der Theorie ab heute vorbei ist. Die Verordnung regelt den besseren Zugang zu Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland und verbietet es Online-Händlern nun, Verbraucher auf eine Website in ihrem Herkunftsland umzuleiten, wenn sie dies nicht wollen. Vielmehr sind Onlinehändler nun dazu verpflichtet, Verbrauchern in der EU zu gleichen Konditionen Waren und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen – auch wenn diese dort eigentlich nicht erhältlich wären.

Lieferte ein Online-Händler aus Spanien z.B. bisher nicht nach Deutschland, können Kunden in Zukunft trotzdem in dessen Shop einkaufen – müssen sich allerdings selbst um die Abholung oder den Transport der Ware kümmern. Außerdem sollen die gleichen Geschäftsbedingungen für alle Kunden gelten. Damit muss ein Händler auch Kunden aus einem anderen EU-Land die Zahlungsmittel gewähren, die er bei seinen inländischen Kunden akzeptiert. Ablehnen dürfen Online-Händler einen Kunden oder einen Vertragsschluss zwar auch weiterhin, sie brauchen allerdings bessere Gründe als bisher, denn die reine Nationalität oder der Wohnsitz reichen in Zukunft nicht mehr aus.