Cookie-Hinweis: Warnung vor möglicher Abmahnung wegen Cookie-Banner
Wer durch das Internet surft trifft unvermeidlich auf sie. Cookies! Das sind kleine Textdateien, die es zum Beispiel ermöglichen, den Nutzer mit seinem Namen oder Benutzernamen zu begrüßen oder Waren im Warenkorb zu speichern. Auch beim Benutzer-Tracking mit Tools wie Google Analytics oder eTracker kommen Cookies für eine genauere Erfassung zum Einsatz.
Cookies bieten ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten. Die europäische Cookie-Richtlinie soll die Verwendung und Speicherung von Cookies regeln um die Daten der Nutzer zu schützen. Wie Sie Besucher Ihrer Webseite korrekt über die eingesetzten Cookies belehren sollen, ist jedoch nicht abschließend geklärt. Ein möglicher Weg für Seitenbetreiber ist es mit Hilfe eines Cookie-Hinweisbanners auf ihren Webseiten über die Verwendung der Cookies aufzuklären.
Aber Vorsicht: Bei der Umsetzung eines Cookie-Hinweisbanners ist einiges zu beachten.
Wenn Seitenbetreiber ein Banner einbinden, müssen sie darauf achten, dass der Banner keine Pflichtangaben überdeckt. Viele Seitenbetreiber binden die Banner unten auf der Webseite ein. Dort sind aber meistens auch das Impressum und die Datenschutzerklärung eingebunden. Das Impressum muss aber nach § 5 Telemediengesetz (TMG) stets unmittelbar erreichbar und ständig auf der Webseite verfügbar sein. Liegt der Cookie-Banner aber über dem Impressum, werden diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt. Das Gleiche gilt für die Datenschutzbestimmungen.
Bei Verstößen können teure Abmahnungen drohen.
Seitenbetreiber sollten das Banner an einer freien Stelle einbinden. Ein möglicher Schutz gegen die Überlagerung ist es die Pflichtinformationen sowohl oben, als auch im Footer auf der Webseite zu hinterlegen. So bleiben die Informationen trotz Banner immer verfügbar.
Haben Sie auf Ihrer Webseite entsprechende Vorkehrungen getroffen?
Wir beraten Sie gerne.
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